Die Aufgaben von Flaggenstaaten werden durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) festgelegt.
Hierin wird bestimmt, dass jeder Flaggenstaat gegenüber den seine Flagge führenden Schiffen, seine Hoheitsgewalt sowie Kontrollen in verwaltungsmäßigen, technischen und sozialen Angelegenheiten auszuführen hat.
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